Es gibt immer mehr Aufgaben, aber immer weniger Fachkräfte.
Wir sind die Spezialisten für die gewerbsmässige Arbeitnehmerüberlassung im technisch-gewerblichen Bereich.
Es gibt unterschiedliche Gründe, weshalb man als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber auf die Möglichkeiten der Zeitarbeit setzt. Am Ende geht es beim Thema Arbeitnehmerüberlassung aber immer um zwei zentrale Dinge: Flexibilität und Zeit.
Arbeitnehmerüberlassung für Unternehmen und Betriebe:
Qualifizierte und passgenaue Fachkräfte sowie Fachhelfer im technisch-gewerblichen Bereich zu finden ist für viele Betriebe ein schwieriges Unterfangen. Und das hat drei Gründe:
Die Frage der Auswahl der richtigen Rekrutierungskanäle, die Gestaltung einer modernen Stellenanzeige und der geeigneten Tonalität erfordert immer mehr Spezialwissen.
Wenn die Suche beginnt, ist es eigentlich schon zu spät.
Dabei gibt es unterschiedliche Motive, weshalb Unternehmen und Betriebe Tage, Wochen, Monate oder noch längere Zeit erfahrene Fachkräfte und Fachhelfer in Form der Zeitarbeit benötigen. Etwa unerwartete Auftragsspitzen, Regelung in Urlaubszeiten, Elternzeit, saisonale Höhepunkte oder weil man für bestimmte Projekte Spezialwissen und -fertigkeiten benötigt.
Als innovativer Personaldienstleister mit hoher Expertise im Personalmarketing und Rekrutierungsmanagement finden unsere PERSONAL PROFILER schon bevor Sie suchen, die passenden Kandidaten.
Und das bringt jede Menge Vorteile:
Thema Zeitarbeit, Thema AÜG.
Am 1. April 2017 trat die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in Kraft und brachte damit einhergehend drei wichtige Änderungen mit sich.
Equal-Pay
Werden bei der Überlassung Zeitarbeitstarifverträge angewendet, hat der überlassene Arbeitnehmer seit dem 1. April 2017 grundsätzlich nach 9 Monaten ununterbrochener Überlassung an denselben Kunden einen gesetzlichen Equal-Pay-Anspruch. Ab diesem Zeitpunkt ist es grundsätzlich nicht mehr möglich, durch Zeitarbeitstarifverträge vom Gleichstellungsgebot hinsichtlich des Arbeitsentgelts (Equal Pay) abzuweichen, es sei denn, es gelten bei der Überlassung (zusätzlich) Branchenzuschlagstarifverträge. Sämtliche Überlassungszeiten an einen Kunden werden angerechnet, wenn zwischen den Einsätzen jeweils nicht mehr als 3 Monate und 1 Tag liegen. An diese tariflichen Regelungen und den Equal-Pay-Grundsatz halten wir uns aus Überzeugung.
Höchstüberlassungsdauer
Das AÜG sieht eine arbeitnehmerbezogene Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten vor. Derselbe Zeitarbeitnehmer darf seit dem 1. April 2017 grundsätzlich nur noch für die Dauer von 18 Monaten an denselben Kunden überlassen werden. Längere Höchstüberlassungsdauern können nur in Tarifverträgen der Einsatzbranche oder in einer auf Grund eines solchen Tarifvertrags getroffenen Betriebs- oder Dienstvereinbarung vereinbart werden. Auch solche Vereinbarungen müssen eine Überlassungshöchstdauer vorsehen. Sämtliche Überlassungszeiten an einen Kunden werden angerechnet, wenn zwischen den Einsätzen jeweils nicht mehr als 3 Monate und 1 Tag liegen. Für uns eine Selbstverständlichkeit.
Kennzeichnungspflicht
Seit dem 1. April 2017 muss ein Vertrag zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Kunden vor Beginn der Überlassung ausdrücklich als „Arbeitnehmerüberlassungsvertrag“ bezeichnet werden. Verträge, die als Werk- oder Dienstvertrag betitelt sind, sich jedoch als Arbeitnehmerüberlassung erweisen, werden mit Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro geahndet. Des weiteren ist der jeweilige Zeitarbeitnehmer vor der Überlassung unter Bezugnahme auf den AÜ-Vertrag namentlich zu konkretisieren.
Wir sind für Sie da.
Sie haben Fragen zum gesetzlichen Mindestlohn, rechtlichen Grundlagen, Werkverträgen, dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), dem Equal-Pay-Grundsatz oder allgemein zur AÜG-Reform? Kontaktieren Sie uns unverbindlich, wir beraten Sie gezielt und individuell.
Wir sorgen für absolute Zuverlässigkeit.
Wir haben nicht nur exakt die Mitarbeiter die jedes Unternehmen benötigt, sondern auch hocherfahrene Personalspezialisten, die für Ihr Unternehmen die komplette Abwicklung übernehmen. In unserem deutschlandweiten Niederlassungsnetzwerk sind wir für unsere Kunden zudem 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.