Top-Jobs bei uns in Festanstellung oder bei einem unserer namhaften Kunden:
Drei Wege, drei Möglichkeiten, wie Sie Ihre ganz persönliche und berufliche Erfüllung finden. Denn weil jeder Mensch andere Prioritäten und Wünsche hat, gibt es bei uns auch nicht nur einen Weg.
Zeitarbeit
Sie lieben die Abwechslung bei der Arbeit und möchten immer wieder bei neuen Jobs und Projekten zeigen, was Sie können? Dann kommen Sie in unser Team!
Direktvermittlung
Sie suchen eine Vollzeitstelle oder einen Teilzeitjob, bei dem Sie direkt bei einem unserer Kunden angestellt sind? Dann erfahren Sie hier mehr über unsere Personalvermittlung in Festanstellung. Für Sie kostenlos!
Interne Karriere
Als modernes Unternehmen bieten sich Ihnen aber auch bei uns intern interessante Zukunftsperspektiven. Ganz gleich ob interne Stellen oder interessante Ausbildungsberufe, bei uns starten Sie durch!
Fairness ist die Grundlage für Zufriedenheit: Tarifvertrag und Branchenzuschläge
Als Mitglied des mitgliederstärksten Arbeitgeberverbandes der Zeitarbeitsbranche, dem Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP), stehen auch wir für Seriosität, Kompetenz, Fortschrittlichkeit und Basisnähe. Wir agieren nach dem GVP-Ethik-Ehrenkodex und garantieren damit einen fairen Umgang miteinander. Und genau das bestimmt unser tägliches Tun und Handeln.
Tarifvertrag
Mit der umfassenden AÜG-Reform 2017 wurde die Beschäftigung als Zeitarbeitnehmer durch die Gleichstellung im Arbeitsentgelt nach 9 Monaten (sog. Equal Pay) und die stufenweise Annäherung an Equal Pay durch Branchenzuschlägen nochmals deutlich aufgewertet.
Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) sind zum 1. Dezember 2023 erloschen und nach dem Umwandlungsgesetz zusammen auf den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) verschmolzen. Mit rund 5.600 Mitgliedsunternehmen ist der GVP einer der mitgliederstärksten Arbeitgeberverbände in Deutschland.
Für unsere Servicemitarbeiter als Zeitarbeitnehmer gilt der im Jahr 2004 abgeschlossene Tarifvertrag zwischen den DGB-Gewerkschaften und Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) in seiner jeweils aktuell gültigen Fassung.
Der Tarifvertrag sieht zehn Entgeltgruppen vor. Die Eingruppierung erfolgt anhand der auszuführenden Tätigkeit und der dafür erforderlichen Qualifikation.
Das Grundentgelt (ohne Zuschläge) beginnt in der Entgeltgruppe 1 (einfache Tätigkeiten, die eine betriebliche Einweisung erfordern) bei 14,00€/Std. und reicht bis 26,85€/Std. in der höchsten Entgeltgruppe. Ihre konkrete Einkommensperspektive (Grundentgelt plus Zuschläge) können Sie in einer unserer Niederlassungen erfragen. Gerne sind wir für Sie da!
Weitere Informationen zu den attraktiven Bedingungen des Tarifvertrages können Sie auch Online auf der Seite des GVP einsehen: www.personaldienstleister.de
Branchenzuschläge? Gerne!
Branchenzuschläge garantieren eine stufenweise Annäherung an Equal Pay und sorgen für eine attraktive und faire Bezahlung. Schon nach der Einarbeitungsphase, abhängig von Branche und Einsatzdauer, erhalten Sie als unser künftiger Mitarbeiter den ersten Zuschlag. Abhängig von Branche und Einsatzdauer erhalten Sie weitere Zuschläge.
Fakt ist, dass sich mit diesen gestaffelten Branchenzuschlägen ihr Lohn in regelmäßigen zeitlichen Abständen erhöht. Somit ist das Tarifentgelt/ Grundentgelt die absolute Untergrenze ihres Lohns.
Für viele Branchen wurden bereits Branchentarifzuschläge geschlossen:
- Metall- und Elektroindustrie
- Textil- und Bekleidungsindustrie
- Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie
- Chemische Industrie
- Kautschuk verarbeitende Industrie
- Kunststoff verarbeitende Industrie
- Kali- und Steinsalzbergbau
- Papiererzeugende Industrie – gewerblich
- Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitende Industrie
- Druckindustrie
- Schienenverkehrsbereich
Sie haben Fragen zu unseren Branchenzuschlägen oder möchten weitere Details? Besuchen Sie eine unserer Niederlassungen, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns unter der kostenlosen Hotline 0800 9069660 an.
Und wie funktioniert Arbeitnehmerüberlassung?
Ganz einfach, Sie werden von uns bei interessanten Unternehmen eingesetzt, dort eingearbeitet und in den Betrieb integriert. Das heißt, Sie üben den Job aus, der Ihren Interessen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erfahrungen entspricht. Das Kundenunternehmen hat dabei einen Vertrag mit uns, einen sogenannten „Arbeitnehmerüberlassungsvertrag“ und Sie haben einen festen und meist unbefristeten Arbeitsvertrag mit uns. Endet der Kundeneinsatz haben wir einen neuen Einsatz für Sie bei einem anderen Kunden. Das macht den Job sicher und attraktiv.
Jobportal
Nach der Theorie von hier aus direkt zur Praxis! Besuchen Sie unser aktuelles Jobportal und finden Sie passgenaue Einsätze bei attraktiven Unternehmen in Ihrer Nähe.
Branchen
Werfen Sie hier einen Blick auf die Branchen, in denen wir mit unseren qualifizierten Fachkräften und Fachhelfern unsere Kunden unterstützen. Sind Sie dabei? Gut!
Thema Arbeitnehmerüberlassung und Zeitarbeit: Vorteile statt Vorurteile
Zwei Begriffe, die das gleiche meinen: Arbeitnehmerüberlassung oder Zeitarbeit. Und auch zwei Begrifflichkeiten, die immer wieder kontrovers diskutiert werden und bei vielen negativ belegt sind. Zeit damit aufzuräumen!
Es kommt nicht nur darauf an was, sondern auch wie man etwas sagt
„Leiharbeit“, „Leiharbeitnehmer“, „Leiharbeiter“ oder auch „Entleiher und Verleiher“ sind Begriffe, die wir als seriöser Personaldienstleister weder benutzen noch mögen! Wir reden stattdessen von Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit und Servicemitarbeiter, wie wir unsere Zeitarbeitnehmer nennen! Denn als Arbeitgeber für Zeitarbeitnehmer schätzen wir deren Know-how und deren Motivation. Und da unsere qualifizierten Arbeitnehmer in der Zeitarbeit keine Gegenstände, sondern Menschen sind, kann man sie auch nicht verleihen! Wir Wertschätzen unsere Mitarbeiter und bringen ihnen den Respekt entgegen, den sie verdient haben. Das heißt, wenn es um Arbeitnehmerüberlassung geht, stellen wir Betrieben und Unternehmen für begrenzte Zeit erfahrene Facharbeiter und Fachhelfer zur Verfügung. Menschen, die ihre Arbeit gut und gerne machen.
Vorurteile gegenüber Arbeitnehmerüberlassung und wie wir als seriöser Personaldienstleister agieren
„Beschäftigte in der Zeitarbeit werden für ihre Arbeit schlecht und nicht nach Tarifvertrag bezahlt.“
Falsch: Wir bezahlen unsere Arbeitnehmer vom ersten Tag an nach Tarifvertrag und halten uns als seriöser Personaldienstleister streng an alle gesetzlichen und sonstigen Regelungen. Und damit auch am Ende des Monats noch genug da ist, profitieren unsere Arbeitnehmer in der Arbeitnehmerüberlassung von attraktiven Zulagen und Zusatzleistungen.
„Bei der Arbeitnehmerüberlassung gibt es ausschließlich befristete Arbeitsverträge“
Falsch: Denn wir sind stolz auf unsere externen Mitarbeiter, die in Form der Arbeitnehmerüberlassung in den verschiedenen Unternehmen zum Einsatz kommen. Und weil wir wissen, wie schwer es ist, dass qualifizierte Fachkräfte und Fachhelfer zu finden, erhält die Mehrheit unserer Beschäftigten in der Zeitarbeit einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Zeitlich befristet sind dabei nur die Einsätze in den Unternehmen unserer Kunden. Durch Branchentarifzuschläge und dem Equal-Pay-Grundsatz werden die Löhne häufig angepasst, so dass man als Arbeitnehmer in der Zeitarbeit spätestens nach 9 Monaten den gleichen Lohn erhält, wie die eigenen Mitarbeiter des Kundenunternehmen.
„Als Arbeitnehmer in der Zeitarbeit gehört man in den Unternehmen, wo man zum Einsatz kommt, nicht zum Team .“
Falsch: Durch den passgenauen Einsatz unserer PERSONAL PROFILER benötigen Sie bei Ihrer Arbeit keine lange Einarbeitungszeit und können sich so schnell in bestehende Teams integrieren, die Ihr Know-how schätzen und die Sie mit Ihrer Arbeit entlasten. Zudem achten wir besonders auf die persönliche Passgenauigkeit und nicht nur auch die Fachliche.
Thema Zeitarbeit, Thema AÜG.
Am 1. April 2017 trat die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in Kraft und brachte damit einhergehend drei wichtige Änderungen mit sich.
Equal-Pay
Werden bei der Überlassung Zeitarbeitstarifverträge angewendet, hat der überlassene Arbeitnehmer seit dem 1. April 2017 grundsätzlich nach 9 Monaten ununterbrochener Überlassung an denselben Kunden einen gesetzlichen Equal-Pay-Anspruch. Ab diesem Zeitpunkt ist es grundsätzlich nicht mehr möglich, durch Zeitarbeitstarifverträge vom Gleichstellungsgebot hinsichtlich des Arbeitsentgelts (Equal Pay) abzuweichen, es sei denn, es gelten bei der Überlassung (zusätzlich) Branchenzuschlagstarifverträge. Sämtliche Überlassungszeiten an einen Kunden werden angerechnet, wenn zwischen den Einsätzen jeweils nicht mehr als 3 Monate und 1 Tag liegen. An diese tariflichen Regelungen und den Equal-Pay-Grundsatz halten wir uns aus Überzeugung.
Höchstüberlassungsdauer
Das AÜG sieht eine arbeitnehmerbezogene Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten vor. Derselbe Zeitarbeitnehmer darf seit dem 1. April 2017 grundsätzlich nur noch für die Dauer von 18 Monaten an denselben Kunden überlassen werden. Längere Höchstüberlassungsdauern können nur in Tarifverträgen der Einsatzbranche oder in einer auf Grund eines solchen Tarifvertrags getroffenen Betriebs- oder Dienstvereinbarung vereinbart werden. Auch solche Vereinbarungen müssen eine Überlassungshöchstdauer vorsehen. Sämtliche Überlassungszeiten an einen Kunden werden angerechnet, wenn zwischen den Einsätzen jeweils nicht mehr als 3 Monate und 1 Tag liegen. Für uns eine Selbstverständlichkeit.
Kennzeichnungspflicht
Seit dem 1. April 2017 muss ein Vertrag zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Kunden vor Beginn der Überlassung ausdrücklich als „Arbeitnehmerüberlassungsvertrag“ bezeichnet werden. Verträge, die als Werk- oder Dienstvertrag betitelt sind, sich jedoch als Arbeitnehmerüberlassung erweisen, werden mit Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro geahndet. Des weiteren ist der jeweilige Zeitarbeitnehmer vor der Überlassung unter Bezugnahme auf den AÜ-Vertrag namentlich zu konkretisieren.
Interne Stellen, die schon gespannt auf Sie warten:
Keine offenen Stellen oder nicht das Richtige dabei? Dann senden Sie uns doch einfach Ihre Initiativbewerbung zu. Wir melden uns!
Du bist auf der Suche nach einem spannenden Ausbildungsplatz mit Zukunft? Gut!
Weil wir das, was wir tun nicht nur gut können, sondern auch lieben, freuen wir uns, wenn wir junge Menschen für die AvJS-Gruppe begeistern können. Aus diesem Grund bilden wir in vielseitigen und unterschiedlichen Ausbildungsberufen aus. Sei es in unserer Servicezentrale zur Kauffrau/-mann für Büromanagement oder in einer unserer Niederlassungen bei Dir in der Nähe zum Personaldienstleistungskauffrau/-mann. Gerne übernehmen wir unsere Auszubildenden nach erfolgreichem Abschluss in eine Festanstellung. Wir freuen uns auf Deine Bewerbung als:
Ausbildung: Personaldienstleistungskauffrau/-mann
Ein Ausbildungsberuf mit Perspektive und jeder Menge Abwechslung!
Als Personaldienstleistungskauffrau/-mann, kurz PDK, erwartet Dich bei uns nicht nur eine abwechslungsreiche Ausbildung, sondern auch eine attraktive Entlohnung vom ersten Tag an: Im ersten Ausbildungsjahr sind das schon rund 800,- EUR und später bis zu 950,- EUR im dritten Ausbildungsjahr.
Die AvJS-Gruppe ist Mitglied im GVP, unserem Interessen- und Arbeitgeberverband und dort findest Du auch ein informatives Video, das Lust auf eine Ausbildung macht. Hier findest Du jede Menge Infos, Bewerbungstipps und was beim Vorstellungsgespräch wichtig ist. Einfach mal vorbeischauen: www.pdk-ausbildung.de
Daneben sind wir aber natürlich auch gerne persönlich für Dich da und beantworten Dir alles Deine Fragen: Kontakt
Ausbildung: Kauffrau/-mann für Büromanagement
Organisation, Buchhaltung und Verwaltung sind genau Dein Ding? Prima, denn als Kauffrau/-mann für Büromanagement unterstützt Du aus unserer Servicezentrale in Asbach-Bäumenheim die Niederlassungen in vielen administrativen Aufgaben. Während Deiner Ausbildung durchläufst Du verschiedene Zentralbereiche von Lohn- und Finanzbuchhaltung, Faktura und Mahnwesen bis hin zu Marketing und Organisation.
Lust auf eine spannende Ausbildung? Dann schicke uns jetzt Deine Initiativbewerbung.
Einfach mal reinschnuppern: Dein Praktikum in der AvJS-Gruppe
Es ist gar nicht so einfach, sich für eine Ausbildung oder einen Beruf zu entscheiden, wenn man noch gar nicht weiß, ob einem der auch wirklich Spaß macht. Um das herauszufinden, sind Praktika eine prima Sache: schnuppere einfach mal in unsere Ausbildungsberufe rein und lerne so den Arbeitsalltag kennen. So bekommst du eine ziemlich gute Vorstellung von dem Beruf, kannst deine Fähigkeiten ausprobieren und praktische Erfahrungen sammeln. Und weil wir hier alle mit jeder Menge Einsatz und Spaß agieren, stehen wir dir während deines Praktikums mit Rat und Tat zur Seite. Interessant? Dann setzt dich mit uns in Kontakt, wir freuen uns!
Alles was man noch für den Top-Job braucht:
Aktuelle Jobs
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